AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen creative-light Daniel Günther

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und mir zustande kommenden Pauschalreisevertrages (nachfolgend „Reisevertrag“ genannt).

Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a-y BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus.

Für den gesamten Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Abweichungen in der jeweiligen Reisebeschreibung sowie individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Reisebedingungen.

1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende

1.1 Für alle Buchungswege gilt:

a) Grundlage dieses Angebots sind unsere Reiseausschreibungen und unsere ergänzende Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bei Buchung vorliegen. Reisevermittler oder Leistungsträger (z.B. Hotels, Mietwagenunternehmen) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von mir herausgegeben werden, sind für meine Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch Vereinbarung mit Ihnen zum Inhalt des Reisevertrages gemacht werden.

b) Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen, einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche oder gesonderte Erklärung übernommen haben.

c) Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das ich für die Dauer von 10 Tagen gebunden bin. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit ich bezüglich des neuen Angebotes auf die Änderungen hingewiesen und meine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt habe und Sie innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Begleichung der Anzahlung erklären.

1.2. Für alle Buchungen, gleich auf welchem Wege, gilt:

a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie mir den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang meiner Reisebestätigung zustande. Ich übermittle Ihnen unverzüglich nach Vertragsabschluss eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, z.B. auf Papier oder per E-Mail, sofern Sie nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Artikel 250, § 6 Abs. 1 Satz EGBGB haben, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:

a) Der Ablauf der elektronischen Buchung wird Ihnen in der entsprechenden Anwendung erläutert.

b) Zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars steht Ihnen eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.

d) Soweit ich den Vertragstext speichere, werden Sie darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

e) Mit Bestätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bieten Sie mir den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.

f) Ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg (Eingangsbestätigung).

g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet für Sie keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Vertrages.

h) Der Vertrag kommt zustande, sobald Ihnen eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zugegangen ist. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß Buchstabe f) oben, soweit Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeit zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen.

1.4. Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die angebotenen Reiseleistungen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (insbesondere Briefe, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, SMS sowie Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651 h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651 a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

2. Bezahlung / Reiseunterlagen

2.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise darf ich nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und Ihnen der Sicherungsschein mit Name und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 850,00 € zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und mein Rücktrittsrecht aus dem in Ziffer 7 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann.

2.2. Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl ich zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leitungen bereit und in der Lage bin, meine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt habe und zu Ihren Gunsten kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht besteht, so bin ich berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belasten.

3. Leistungsänderungen vor Reisebeginn

Ziel der Reise sind Fotoaufnahmen in der Natur, für wetterbedingte Änderungen oder der Sicherheit der Teilnehmer geschuldeten Abänderungen der Reiseroute hafte ich als Veranstalter nicht.

3.1. Wesentliche Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und meinerseits nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind mir vor Reisebeginn und während der Reise gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2. Ich bin verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

3.3. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von Ihren besonderen Vorgaben, die Inhalt des Reisevertrages geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von mir gleichzeitig mit der Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist

  • entweder die Änderung anzunehmen oder
  • unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder
  • die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn ich eine solche Reise anbiete.

Sie haben die Wahl, auf meine Mitteilung zu reagieren oder nicht. Erfolgt mir gegenüber keine oder keine fristgerechte Reaktion, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

Hierauf weise ich Sie in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2. hin.

Andernfalls können Sie entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, soweit Ihnen eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.

3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte ich für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist Ihnen der Differenzbetrag entsprechend § 651 m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten

4.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist mir gegenüber schriftlich zu erklären (E-Mail, SMS).

4.2. Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verliere ich den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann ich eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von mir zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigt. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht meiner Kontrolle unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

4.3. Die Höhe der Entschädigung habe ich unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen pauschaliert. Die Höhe des pauschalen Ersatzanspruchs vom Reisepreis vor Abreise staffele ich wie folgt:

  • bis 30 Tage vor Reisebeginn 25%
  • bei weniger als 30 Tage vor Reisebeginn 50%
  • bei weniger als 15 Tagen vor Reisebeginn 75% und
  • ab 7 Tage vor Reisebeginn 90%

Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass individuelle Gruppen zusammengestellt werden. Sie können die pauschalierten Rücktrittskosten vermeiden, wenn Sie einen Ersatzteilnehmer stellen.

4.4. Es bleibt Ihnen in jedem Fall der Nachweis gestattet, die mir zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedrige als die geforderte Entschädigungspauschale.

4.5. Ich behalte mir vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit ich nachweise, dass mir wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall bin ich verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was ich durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerbe, konkret zu beziffern und zu begründen.

4.6. Bin ich infolge des Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, leiste ich auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung die Rückerstattung des Reisepreises.

5. Rücktritt wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

5.1. Ich kann bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn auf die Mindestteilnehmerzahl in der Reiseausschreibung hingewiesen und diese Zahl sowie vorbezeichneter Zeitpunkt, bis zu welchem Ihnen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, in der Reisebestätigung angegeben werden.

In jedem Fall bin ich verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werde ich Sie davon unterrichten.

5.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erstatte ich Ihnen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, die Zahlungen auf den Reisepreis zurück.

6. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Ich kann vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet meiner Abmahnung nachhaltig stören oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung meiner eigenen Informationspflichten beruht. Kündige ich, so behalte ich den Anspruch auf den Reisepreis. Ich muss mir jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die ich aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlange, einschließlich der mir von den Leistungsträgern ggf. erstatten Beträge.

7. Rücktritt vom Reisevertrag aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände

Insoweit wird – auszugsweise – auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:

§ 651 h Rücktritt vom Reisebeginn (1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. (…) (3) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. (4) Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn in den folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:

  1. (…)
  2. Der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. (5) Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.

8. Mitwirkungspflichten des Reisenden

8.1. Reiseunterlagen Sie buchen rechtzeitig Ihren Flug und beschaffen notwendige Reiseunterlagen.

8.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.

Bin ich infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht in der Lage, Abhilfe zu schaffen, stehen Ihnen weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651 n BGB zu.

8.3. Fristsetzung vor Kündigung Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651 l BGB kündigen, haben Sie mir zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn ich die Abhilfe verweigere oder wenn eine sofortige Abhilfe notwendig ist.

8.4. Ich hafte nicht für Mängel der Beförderung im Flugzeug, soweit Sie selbst den Flug gebucht haben, auch nicht für die verspätete Auslieferung oder Beschädigung des Reisegepäcks auf der Flugreise.

9. Haftungseinschränkung

9.1. Meine vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

9.2. Meine deliktische Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden oder solche der sexuellen Selbstbestimmung sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

9.3. Möglicherweise über die in den Ziffern 9.1. und 9.2. hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von den Beschränkungen unberührt.

9.4. Ich hafte nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Reiseleistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass diese für Sie erkennbar nicht Bestandteil meiner Reiseleistungen sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651 b, 651 c, 651 w und 651 y BGB bleiben hierdurch unberührt.

Ich hafte jedoch, wenn und soweit für Ihren Schaden eine Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch mich ursächlich war.

10. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung

10.1. Ansprüche nach § 651 i Abs. 3 Nr. 2-7 BGB haben Sie mir gegenüber geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Reiseleistungen über diesen Reisevermittler gebucht waren. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.

10.2. Ich weise darauf hin, dass ich nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehme. Ich weise für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.

11. Verjährung bei einzelnen Reiseleistungen

Etwaige Schadensersatzansprüche mir gegenüber verjähren im Falle der Buchung einzelner Reiseleistungen nach der gesetzlichen Regelverjährungsfrist gemäß §§ 195, 199 BGB.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

12.1. Ich unterrichte Sie / den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von ggf. notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt.

12.2. Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit ich Sie nicht, unzureichend oder falsch informiert habe.

12.3. Ich hafte nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie mich mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, ich habe eigene Pflichten schuldhaft verletzt.

13. Datenschutz

Ich erhebe bei der Buchung personenbezogene Daten entsprechend unserer Datenschutzerklärung.